Die Angebote auf der Website des Online-Shops stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Online-Shop-Betreiber das Angebot des Kunden durch eine Auftragsbestätigung oder den Versand der Ware annimmt.